Abweichend von den Vorschriften des IMDG-Codes, der ICAO TI und der UN-Modellvorschriften wird bei dieser UN-Nummer in Tabelle A des ADR/RID/ADN zustzlich die Nebengefahr der Klasse 3 angegeben. Eine Nachfrage bei der PTB nach dem Flammpunkt ergab, dass HCN-haltige Gemische definitiv entzndbare Dmpfe entwickeln. Zur Bewertung des Ausmaes sind jedoch Messungen erforderlich. Stoffe, die neben entzndbaren auch hochtoxische Gase und Dmpfe abgeben, knnen von der PTB nicht auf ihren Flammpunkt vermessen werden. Aufgrund der fehlenden Information zum Flammpunkt wurde die berlegung des BMDV, einen Antrag bei UN (TDG) fr das Einfgen der Nebengefahr der Klasse 3 zu stellen, erst einmal zurckgestellt.